Wohnsitz

| 19. Dezember 2011 | 0 Comments

In Österreich gibt es die Möglichkeit einen Hauptwohnsitz, sowie mehrere Nebenwohnsitze (Zweitwohnsitze) anzumelden.

Als Hauptwohnsitz gilt jener Wohnsitz, an dem sich der Mittelpunkt sozialen Lebensbeziehungen befinden. Kriterien können z.B. folgende sein:

  • die Lage des Arbeitsplatzes,
  • wie lange halte ich mich dort auf
  • wo leben meine übrigen Familienmitglieder

Falls diese Kriterien trotzdem auf mehrere Wohnsitze zu, so ist der Wohnsitz als Hauptwohnsitz zu wählen, zu dem ich das überwiegende Naheverhältnis
habe.

Der Gründe, warum es wichtig ist einen Hauptwohnsitz zu haben ist:

  • die Kfz-Zulassung,
  • sozialrechtliche Angelegenheiten,
  • die Eintragung in das Wahlregister,
  • die Ausstellung waffenrechtlicher Urkunden und noch vieles mehr.

Zuständig für die Anmeldung eines Wohnsitzes ist das jeweils zuständige Meldeamt/Meldeservice des Gemeindeamtes, oder bei Städten des Magistrates.

Achtung: In Österreich besteht die Verpflichtung scih innerhalb von 3 Tagen nach beziehen der Unterkunft beim Meldeamt anzumelden.

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Category: Kaufen, Mieten, Wohnen

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