Wer hat Zugriff auf das Zentrale Melderegister?
Zwar ist es einer jeden Person in Österreich erlaubt über eine bestimmte Person eine Meldeauskunft zu beantragen, der direkte Zugriff auf das Zentrale Melderegister ist jedoch sehr stark reglementiert.
Gesetzliche Grundlage:
Der Zugriff auf die Daten wird im §16a des Meldegesetzes geregelt. Dadurch wird sichergestellt dass nur ein sehr kleiner amtlicher Kreis Zugriff auf das Zentrale Melderegister hat. Ansonsten könnte es ja sehr leicht z.B. für Werbezwecke u.ä. missbraucht werden. Wie man heute aber weiß sind die Menschen teilweise nicht sehr vorsichtig bei der Bekanntgabe ihrer persönlichen Daten, was die Einschränkung des Zugriffs auf das Zentrale Melderegister schon wieder fast unnötig macht. Aber im ZMR stehen ja noch viel mehr sensible Daten über eine jede Person mit Wohnsitz, die missbräuchlich verwendet werden könnten.
Wer hat uneingeschränkten Zugriff?
- Behörden (z.B. Meldebehörde oder Bezirkshauptmannschaften)
- sämtliche Ministerien
- die Polizei
Hier haben aber nicht alle Personen Zugriff die dort arbeiten. Es muss für eine jede Person ein entsprechender formloser Antrag gestellt werden.
Wem kann noch der Zugriff gewährt werden?
- Versicherungen
- Inkassobüros
- Kammern
- Rechtsanwälten usw.
Der Zugriff durch solche privatwirtschaftlicher Institutionen wird jedoch nur nach einer rechtlichen Prüfung des Innenministeriums erlaubt. Berechtigungen können nur vom Innenministerium erteilt werden. Auch Behörden müssen für eine jede Person, die mit dem ZMR arbeiten soll (z.B. Sachbearbeiter in der Meldebehörde) einen Antrag stellen.
Wann wird die Zugriffsberechtigung entzogen?
Diese kann entzogen werden wenn es zu Verstößen kommt:
- Verstöße gegen das Meldegesetz
- Verstöße gegen den Datenschutz
- Verstöße gegen Datensicherungsmaßnahmen
- Nicht termingerechte Abführung von Abfragegebühren
- Verstöße gegen Bedingungen und Auflagen des Innenministeriums
Category: Leben, Meldewesen
Ich möchte meine e-card als bürgerkarte aktivieren,und da tritt immer der „Fehler bei der abfrage im zentralen melderegister “ auf.in der bh gmünd sagte man mir,daß bei doppelnamen der bindestrich fehlen könnte.
ist das möglich?