Wehrpflicht in Österreich
In Österreich können erwachsene männliche österreichische Staatsbürger bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres zur Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen werden. Frauen dürfen sich in Österreich seit 1998 freiwillig zum Dienst beim Bundesheer melden. Die allgmeine Wehrpflicht beginnt in Österreich mit dem 17. Lebensjahr und endet mit dem 50. Lebensjahr. Der Grundwehrdienst muss jedoch nur bis zum 35. Lebensjahr abgeleistet werden.
Um überhaupt zum Wehrdienst herangezogen werden zu können, muss man sich einer Stellung unterziehen. Während dieser wird die Wehrdiensttauglichkeit
festgestellt. Im allgmeinen findet diese in dem Jahr statt, in dem man das 18. Lebensjahr vollendet.
Zum Grundwehrdienst wird man mittels eines Einberufungsbefehls einberufen. Erhaltet man diesen, muss man seien Arbeitgeber, oder wenn man Arbeitslosengeld bezieht das AMS darüber in Kenntnis sezten.
Seit ein paar Jahren dauert die Wehrpflicht in Österreich nur noch 6 Monate (davor 8). Diese wird normalerweise komplett abgeleistet. Es gibt aber auch die Möglichkeit sich danach freiwillig zu Milizübungen zu melden. Milizübungen sind Waffenübungen, bei denen die erworbenen Fähigkeiten erhalten und erweitert werden sollen.
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Category: Leben, Wehrpflicht
S. g. Damen und Herren!
Ich bin auf Ihrer Seite auf einen entscheidenden Fehler gestossen. Sie informieren im 4. Absatz u. a. „…Seit ein paar Jahren dauert die Wehrpflicht in Österreich nur noch 6 Monate (davor 8)….“. Das ist falsch. Der Grundwehrdienst dauer 6 Monate.
Richtig ist vielmehr die von Ihnen auf der gleichen Seite im 1. absatz angeführte Information, „…allgmeine Wehrpflicht beginnt in Österreich mit dem 17. Lebensjahr und endet mit dem 50. Lebensjahr…“
mit freundlichen Grüßen
Andreas ZIEDE, FOInsp/OWm
Informationsoffizier
Hallo,
ich bin seit 1 1/2 Jahren in Österreich und habe nicht die Österreichsche Staatsbürgerschaft, kann ich trotzdem in die Bundeswehr in Österreich gehen?
Lg Dave