Wechselkennzeichen

| 9. Januar 2012 | 0 Comments

Wer mehrere Fahrzeuge besitzt und nicht vorhat diese gleichzeitig zu betreiben, der muss nicht alle Fahrzeuge extra anmelden, sondern kann auch bis zu drei Fahrzeuge auf ein Kennzeichen anmelden. Der Vorteil dabei ist, dass man nur einmal die Versicherung zahlen muss.

Dazu gibt es mehrere Dinge zu beachten:

  • Es dürfen nur Fahrzeuge gemeinsam angemeldet werden, die in dieselbe Kategorie fallen (z.B. Automobil, Motorrad oder Moped).
  • Es muss möglich sein, das Kennzeichenformat auf einem jeden Fahrzeug anzubringen.
  • In der Versicherungsbestätigung müssen sämtliche Fahrzeuge vermerkt sein.
    Zuständig für die Zulassung ist die örtlich zuständige Zulassungsstelle (heute meistens der Versicherungsgeber). Es müssen nicht sämtliche Fahrzeuge auf einmal zugelassen werden, sondern es ist auch möglich zu einem bereits zugelassenen Fahrzeug bis zu zwei weitere zuzulassen. In der Versicherungsbestätigung wird das dann eingetragen. Auch bei der Abmeldung gilt das gleiche.

Ein jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden und erhält auch einen Zulassungsschein. Deshalb muss auch für ein jedes Fahrzeug die Zulassungsgebühr entrichtet werden (derzeit rund 150€). Es wird aber nur ein vorderes und ein hinteres Kennzeichen ausgegeben, dass dann wechselweise an den Fahrzeug angebracht werden kann. Die Kosten für das KFZ-Kennzeichen muss nur einmal entrichtet werden.

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Category: Auto, Leben

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