Wahlkarten
Wer Wahlberechtigt ist, muss sein Wahlrecht prinzipiell dort ausüben, wo er auch seinen Hauptwohnsitz hat. Dort ist man auch in der Wählerevidenz eingetragen. Wenn man sich am Wahltag jedoch nicht an seinem Wohnsitz aufhalten kann um dort von seinem Stimmrecht Gebrauch zu machen, kann sich auch eine Wahlkarte besorgen. Auch AuslandsösterreicherInnen benötigen eine Wahlkarte um bei Wahlen teilnehmen zu können.
Es gibt zwei Arten wie mit der Wahlkarte gewählt werden kann:
- Bei einer Wahlbehörde. Auch hier gibt es zwei Möglichkeiten
– in einem Wahllokal das Wahlkarten annimmt.
– bei einem Besuch durch eine besondere Wahlbehörde. Diese kommt zu jemanden wenn man aus den unterschiedlichsten Gründen die jeweilige Wahlbehörde nicht besuchen kann (bspw. Krankheit, Gebrechlichkeit usw.). - durch Briefwahl (im Ausland gibt es ausschließlich diese Möglichkeit).
Zuständig für die Ausstellung von Wahlkarten ist jene Gemeinde, in dem man auch seinen Hauptwohnsitz hat und deshalb in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ausgestellt werden diese erst ungefähr drei Wochen vor der Wahl. AuslandsösterreicherInnen können die Wahlkarte auch bei der zuständigen Vertretungsbehörde anfordern.
Um die Wahlkarte zu bekommen gibt es zwei Möglichkeiten:
- Man erscheint persönlich bei der zuständigen Gemeinde. In dem Fall muss man sich mittels eines amtlichen Lichtbildausweises identifizieren können.
- Durch einen schriftlichen Antrag. Dann muss man auch glaubhaft seine Identität nachweisen (Kopie eines Lichtbildausweises oder eines Dokumentes usw.). Das entfällt wenn man den Antrag elektronisch einbringt und den Antrag elektronisch signiert.
Eingehende Suchanfragen
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