Wahl des Europaparlaments
Das Europaparlament ist die einzige EU Institution die direkt von den EU Bürgern gewählt wird. Das Parlament wird alle 5 Jahre neu gewählt (nächste Wahlen 2014).
Österreich ist derzeit mit 17 der 736 Abgeordneten vertreten (mit dem Vertrag von Lissabon wird es hier Änderungen geben).
Aktives Wahlrecht: Sämtliche ÖsterreicherInnen sowie EU-BürgerInnen die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und in der Europa-Wählerevidenz geführt werden. Auch hier gilt als Altersgrenze die Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl.
Österreichische Staatsbürger die ihren Wohnsitz im Ausland haben, können sich aussuchen, ob sie an der Wahl der österreichischen Parlamentarier, oder an der Wahl der Parlamentarierer des jeweiligen Landes beteiligen wollen. Dazu muss man sich eben in der Europa-Wählerevidenz eintragen lassen. Nur wer in der Europa-Wählerevidenz eingetragen ist kann an der Wahl teilnehmen!
Wie bei allen anderen Wahlen auch, kann auch hier mittels Wahlkarte (Wahllokal, Briefwahl) gewählt werden. Wer kein Wahllokal aufsuchen kann, zu dem kommt die besondere Wahlbehörde.
Passiv wahlberechtigt sind alle ÖsterreicherInnen und EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich. Hier gilt das 18. Lebensjahr als Altersgrenze. Für EU-BürgerInnen gilt, dass sie weder hier, noch in ihrem Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sein dürfen.