Vor- und Nachteile des Zentralen Melderegisters
Durch die Schaffung des Zentralen Melderegisters (ZMR) ergeben sich eine Reihe von Vorteilen. Aber wo es Vorteile gibt sind auch Nachteile vorhanden. Von Datenschützern wird die Handhabung des Zentralen Melderegisters immer wieder kritisiert.
Vorteile:
Viele können sich vielleicht noch erinnern wie wichtig früher der Meldezettel war. Und der originale Meldezettel war ja auch kostenpflichtig. Seit das ZMR geschaffen wurde haben sich folgende Punkte für Behörden und Bürger vereinfacht:
- Die Meldebehörde kann alle österreichischen Haupt- und Nebenwohnsitze mit einem Blick einsehen. Wenn ich einen Nachweis über meine Wohnsitze benötige muss ich mich deshalb nur mehr an eine Meldebehörde wenden.
- Wenn man von einer Person eine Meldeauskunft benötigt muss ich auch nur mehr eine Meldebehörde aufsuchen. Dadurch verkürzt sich im Bedarfsfall der Behördenweg sehr wesentlich
- Ebenso werden eben Meldebestätigungen nur mehr von einer Behörde ausgegeben und ich muss im Bedarfsfall nicht mehr mehrere Behörden aufsuchen.
- Auch für das Bundesheer vermindert sich der Verwaltungsaufwand erheblich, da durch das ZMR die jährlich fällig werdenden Wehrpflichtigen sehr einfach ermittelt werden können.
Nachteile:
- Nicht nur Ämter und Behörden können auf das ZMR zugreifen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch privatwirtschaftliche Organisationen usw. (Kammern, Notare, Inkassobüros…..) auf das ZMR zugreifen. Gesetzlich ist der Zugriffe durch solche zwar sehr streng geregelt, aber Datenschützer weisen immer wieder darauf hin, dass es schwer überprüfbar ist was mit den abgefragten Daten wirklich geschieht.
- Rundfunkgebühren. Natürlich stellen wir außer Frage das man Rundfunkgebühren bezahlen muss. Die GIS hebt für den ORF die gesetzlichen Gebühren ein. Laut Rundfunkgebührengesetz ist eine Übermittlung der Meldedaten von den Gemeinden an die GIS geregelt. Und das sehr weitreichend. Da für alle Personen pro Haushalt alle Wohnsitze angegeben sind kann die GIS auch gleich überprüfen ob eventuell irgendwo noch eine Gebührenpflicht vorliegt. Die GIS darf die übermittelten Daten jedoch nicht auf Dauer speichern.
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