Verlängerung der Übergangsfrist beim Arbeitsmarkt
Seit der so genannten „Osterweiterung der EU am 1.Mai 2004 gelten für den österreichischen Arbeitsmarkt Übergangsregelungen. Diese bedeuten, dass der Arbeitsmarktfreizügigkeit für den österreichischen Arbeitsmarkt noch nicht gelten. Auch wenn dieser „Schutz“ für den österreichischen Arbeitsmarkt schon aufgeweicht wurde (besonders bei Facharbeitern) wurde diese Übergangsregelung von Österreich bis zum 30. April 2011 verlängert. Gestern wurde diese Verlängerung von der Kommission gebilligt.
Österreich begründet diese Verlängerung
mit der besonderen Situation Österreichs. Die verantwortliche Politik rechnet mit schweren Störungen des Arbeitsmarktes, wenn dieser vollkommen geöffnet wird. Neben Österreich verhandelten sich vor dem Beitritt der „Oststaaten“ solche Schutzklauseln noch Deutschland, Belgien und Dänemark aus. Belgien und Dänemark haben diese „schutzmaßnahmen“ nicht verlängert. So gelten diese nur noch in Österreich und Deutschland.
Es ist übrigens die letzte mögliche Verlängerung. Ab 1.Mai 2011 muss der österreichische Arbeitsmarkt vollkommen geöffnet werden.
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