Ummeldung eines Wohnsitzes
Ein Wohnsitz kann nicht nur an- oder abgemeldet werden sondern auch umgemeldet.
Wann ist eine Ummeldung notwendig?
- Die Ummeldung eines Wohnsitzes ist dann notwendig, wenn sich die Wohnsitzqualität ändert. Die Wohnsitzqualität ändert sich wenn z.B. aus einem Hauptwohnsitz ein Nebenwohnsitz wird oder umgekehrt.
- Wenn es im Ausland zu Änderung beim Namens kommt.
- Wenn es im Ausland zu einer Änderung des Personenstandes kommt
- Wenn es im Ausland zu einer Änderung der Staatsbürgerschaft kommt
- Wenn es im Ausland zu einer Änderung des Geschlechts kommt
- Wie schnell muss die Ummeldung erfolgen?
Im Gegensatz zu einer An- oder Abmeldung muss die Ummeldung nur innerhalb von einem Monat und nicht innerhalb von drei Tagen erfolgen.
Zuständige Behörde für die Ummeldung:
- in Gemeinden: das Gemeindeamt
- in Statutarstädten: der Magistrat
- in Wien: das Magistratische Bezirksamt
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes muss auch ein genauer Verfahrensablauf eingehalten werden. Wie dieser aussieht erklären wir in diesem Artikel:
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