Streitiges Scheidungsverfahren
Kommt es zu keiner Einigung der Noch-Ehepartner über die einvernehmliche Auflösung einer Ehe so kommt es zu einer Streitigen Scheidung. Diese werden wie Zivilverfahren durchgeführt. Dabei sind drei Möglichkeiten von möglichen Scheidungsvarianten zu beachten:
- Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
- Streitige Scheidung aus Verschulden, oder
- Streitige Scheidung aus anderen Gründen
Eingebracht werden muss die Klage beim zuständigen Gericht (richtet sich nach dem Wohnort). Das geschieht einfach schriftlich oder man gibt die Klage mündlich zu Protokoll. Bei dieser Klage muss ein Scheidungsantrag sowie Gründe für die Scheidung angehängt werden. Auch entsprechende Beweismittel sollten vorhanden sein.
Prinzipiell ist es so, dass nicht einfach die Scheidung verhandelt wird. Richter müssen zunächst einmal versuchen eine Aussöhnung der Eheleute zu bewirken. Dass geschieht durch Bekanntgabe von Möglichkeiten der Mediation usw. Hat das keinen Erfolg und wird auch keine Einigung für eine Einvernehmlich Scheidung erzielt so wird das Streitige Scheidungsverfahren durchgeführt.
Ein solches Scheidungsverfahren wird mit einem Scheidungsurteil beendet. Nach Zustellung des Urteils kann innerhalb von vier Wochen Einspruch erhoben werden. Geschieht das nicht hat das Urteil Rechtskraft.
Meist wird durch ein streitiges Scheidungsverfahren nur die Ehe geschieden. Etwaige weitere Streitpunkte wie Unterhaltsansprüche, Obsorgeregelungen usw. werden in extrigen Verfahren entschieden.
Benötigte Unterlagen:
- Amtliche Lichtbildausweise
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Meldungsbestätigung
- Geburtsurkunden der Kinder
Kosten:
Ein streitiges Scheidungsverfahren kommt um einiges teurer als eine Einvernehmliche. Bedacht werden müssen natürlich auch die Anwaltskosten. Unterliegt einer der Ehepartner völlig muss dieser auch die Anwaltskosten tragen. Unterliegt ein Ehepartner nur zum Teil so werden auch die Anwaltskosten dementsprechend aufgeteilt.
Achtung: Ein streitiges Scheidungsverfahren kann jederzeit unterbrochen werden, wenn es zu einer Einigung kommt und die Einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden kann!