Silvester / Neujahr
In den meisten westlichen Ländern endet das alte Jahr am 31. Dezember. In einigen europäischen Ländern (darunter auch in Österreich) wird dieser Tag Silvester genannt. Namensgeber dafür ist der im 4. Jhdt. n. Chr. verstorbene Papst Silvester I. Der nachfolgende Tag, also der 1. Januar wird Neujahr oder Neujahrstag genannt.
Mit den Neujahrsfeierlichkeiten sind zahlreiche alte und neue Traditionen verbunden. Üblich ist es zumindest bis Mitternacht wach zu bleiben, um das neue Jahr mit einem Glas Sekt oder Champagner zu begrüßen. Vielen Menschen beiben nicht zu Hause und feiern Silvester mit Freunden auf öffentlichen Plätzen. Man wünscht einander Glück, Gesundheit und Erfolg. Auch kleine Glücksbringer, wie Glücksklee oder kleine Schweinchenfiguren werden oft ausgetauscht. Im österreichischen Fernsehen hat sich die Tradition etabliert die Silvester-Episode der Serie „Ein echter Wiener geht nicht unter“, sowie kurz vor Mitternacht den Sketch „Dinner for One“ zu zeigen. Um Punkt Mitternacht wird das Geläut der Pummerin, der großen Glocke im Stephansdom in Wien, im Fernsehen und Radio übertragen. Anschließend wird der Donauwalzer gespielt.
Traditionell werden nach Mitternacht in ganz Österreich Feuerwerke gezündet. Allerdings dürfen diese nur an speziell vorgesehenen Plätzen verwendet werden.
Ein weiterer Brauch zu Silvester ist das sogenannte Bleigießen. Was früher als durchaus ernste Wahrsagung gedacht war, wird heutzutage vornehmlich als Spaß betrieben. Dabei lässt man kleine Bleistückchen in einem Löffel über einer Kerze schmelzen und gießt das Metall anschließend in eine Schüssel mit Wasser. Dabei erstarrt das flüssige Blei zu bizarren Formen, die anschließend begutachtet werden. Die seltsamen Formen werden dabei mit Zukunftsvoraussagen assoziiert.
Eine weltweit bekannte österreichische Tradition zu Mittag des 1. Januar ist das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker, das in die ganze Welt live übertragen wird.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung der 31. Dezember sei ein Feiertag, ist dieser Tag nicht arbeitsfrei. Die Arbeitszeiten werden in der Regel vom Kollektivvertrag geregelt. Der 1. Januar dagegen ist gesetzlich arbeitsfrei.
Bild: © Th. Reinhardt / pixelio.de
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