Religiöser Verein
Für sämtliche religiöse Gemeinschaften, die weder eine „Anerkannte Kirche und Bekenntnisgemeinschaft“ noch eine „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ ist, hat noch die Möglichkeit einen religiösen Verein zu gründen. Das geschieht in Österreich laut Vereinsgesetz. Das Vereinsrecht fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres. Beim Online verfügbaren Vereinsregister kann man auch abfragen, welche Vereine es in Österreich gibt.
Wichtig zu wissen, wenn man einen Verein (religiös oder nicht) gründen will:
Ein Verein dient einem gemeinsamen Zweckes. Deshalb gibt es in Österreich auch die Möglichkeit sich zu einem Verein zusammenzuschließen. Durch die Gründung eines Vereines hat dieser auch eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das heißt, er darf beispielsweise Eigentum erwerben oder Verträge abschließen. Prinzipiell ist die Bildung eines Vereines nicht wirklich schwer und auch nicht mit hohen Kosten verbunden. Es müssen Statuten ausgearbeitet werden aus denen auch der Vereinszweck hervorgeht. Nicht ein jeder Zweck ist erlaubt. Man muss sich also schon bewusst sein welchen Zweck man verfolgen möchte. Auf der Homepage des Innenministeriums erfährt man dazu mehr. Auch Vorlagen zu Statuten usw. sind dort verfügbar.
- migrantenvereine österreich