Maklerprovision
Wer schon einmal eine Mietwohnung privat gesucht hat weiß, wie schwierig das ist. Am Land ist sowas prinzipiell noch etwas leichter. Aber in großen Städten wie Wien ist das ganze äußerst schwierig. Benötigt man dann schon sehr dringend eine Wohnung, so bleibt oft nichts anderes übrig, als das man einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragt. Besonders in großen Städten ist eine Vielzahl an Maklern tätig. Deshalb ist es sicher auch kein Fehler bei mehreren Maklern nachzufragen.
Was darf ein Makler kosten?
In Österreich ist schon oft kritisiert worden, dass Makler ganz schön teuer sind. Und ganz billig ist es wirklich nicht. Je nachdem, auf welche Dauer der Mietvertrag abgeschlossen wurde, darf dafür die Gebühr berechnet werden:
- Befristung des Mietvertrages auf unter 2 Jahre: 1 x Bruttomonatsmiete + 20% Umsatzsteuer
- Befristung des Mietvertrages zwischen 2 und 3 Jahre: 2 x Bruttomonatsmiete + 20% Umsatzsteuer
- Befristung des Mietvertrages auf bis zu 5 Jahre oder unbefristet: 3 x Bruttomonatsmiete + 20% Umsatzsteuer
Rechenbeispiel:
Beträgt die Bruttomonatsmiete 700€ und der Mietvertrag wurde auf 3 Jahre abgeschlossen, so beträgt die Maklerprovision: 700*2=1400 + 20% Umsatzsteuer = 1.680€.
Das ist natürlich eine ganz schön hohe Summe, wenn man bedenkt, dass man vielleicht nur 3 Jahre in dieser Wohnung lebt. Aber man muss es sich eben leisten, wenn man eine Wohnung braucht. Und oft bekommt man mit einem Makler schönere Wohnungen als ohne Makler.
Trotzdem heißt es aufpassen: Bruttomiete heißt: Nettomiete + Betriebskosten. Aber Achtung: Heiz- und Stromkosten zählen hier nicht dazu! Und auch die 10% Umsatzsteuer, die in Mieten enthalten sind, dürfen hier nicht eingerechnet werden!
Übrigens: Mietverträge unter 3 Jahre sind prinzipiell im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es hier beispielsweise bei Ferienwohnungen.
Makler dürfen auch weniger Provision verlangen. Hier heißt es aber auch oft aufpassen: Verlangt er weniger Provision handelt es sich häufig um schwer vermittelbare Wohnungen. Lieber etwas misstrauisch sein.
Und nochmals Achtung: Ist ein Hausverwalter auch als Immobilienmakler tätig, so darf dieser maximal 2 Monatsmieten Provision verlangen!
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