Gewerbe mit Vorbehalt der Staatsbürgerschaft
Es gibt auch Gewerbe, die einen Ausübungsvorbehalt für Personen mit ausschließlicher österreichischer Staatsbürgerschaft oder mit ausschließlicher Staatsbürgerschaft in einem EWR-Land eine Voraussetzung. Jedoch gibt es hier nur noch wenige Bereiche. Diese sind folgende:
- Voraussetzung österreichische Staatsbürgerschaft sowie Wohnsitz in Österreich ist es bei der Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes,
oder wenn man ein Waffengewerbe betreiben möchte zur Herstellung von militärischen Waffen sowie der dazugehörigen Munition. - Eine EWR-Staatsangehörigkeit sowie der Wohnsitz in einem EWR Landes ist notwendig, wenn man ein Gewerbe im Bereich der Arbeitsvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften sowie bei einem Gewerbe zur Herstellung von Waffen und Munition die nicht für den militärischen Gebrauch bestimmt sind.
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