Geschichtliche Entwicklung der Religionsfreiheit in Österreich
In Österreich herrscht prinzipiell Religionsfreiheit. Was natürlich kein Freibrief für sämtliche Religionen, Religionsgemeinschaften und Sekten ist. Auch die österreichische Gesetzgebung macht Unterschiede was die Freiheit der einzelnen Religionen angeht. Aber hier nun mehr zur Religionsfreiheit in Österreich:
Ausgangspunkt für die Religionsfreiheit war das Toleranzpatent von Kaiser Joseph II. Dadurch wurde im Erzherzogtum Österreich die freie Ausübung seiner Religion möglich. Durch das Patent, das am 13.10.1781 verabschiedet wurde, ermöglichte es den protestantischen Kirchen (Lutheraner, Reformierte) sowie den Orthodoxen in den Habsburgerischen Kronländern erstmals seit dem Westfälischen Frieden (1648) eine freie Religionsausübung. Das betraf aber nicht beispielsweise die Eheschließung. Diese blieb weiter in katholischer Hand. Es war ein erster Schritt, von weitgehender Gleichbehandlung war man aber noch weit entfernt.
Ein wichtiger Schritt war das Staatsgrundgesetz von 1867. Hier wurde erstmals im Artikel 14 Glaubens- und Gewissensfreiheit garantiert. Auch öffentliche Religionsausübung wurde garantiert.
Durch den Vertrag von Saint-Germain (1919) wurde das Recht auf öffentliche Religionsausübung auch den Anhängern von nicht anerkannten Religionen eingeräumt.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Europäische Menschenrechtskonvention beschlossen (1950). In Österreich ist diese in Verfassungsrang. Auch diese garantiert im Artikel 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
Wie man sieht hat sich die Religionsfreiheit in den letzten 200 Jahren stark entwickelt. Prinzipiell ist heute Religionsfreiheit garantiert. Der österreichische Gesetzgeber differenziert aber in anerkannte und nicht anerkannte Religionen.
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