Genossenschaftswohnungen
Grundsätzlich werden Genossenschaftswohnungen von gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften errichtet. Es besteht daher die Möglichkeit sich für im Bau befindliche Genossenschafswohnungen anzumelden. Dabei muss man zwar mit Wartezeiten rechnen, frei werdende Wohnungen stehen aber nur selten zur Verfügung.
Der mit Antritt des Mietverhältnisses geleistete Finanzierungsbeitrag (er wirkt sich mindernd auf den Mietzins aus) wird am Ende des Mietverhältnisses
mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent zurückbezahlt. Außerdem kann der Finanzierungsbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Der Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung steht nur Mitgliedern zur Verfügung. Einige Voraussetzungen dafür sind:
- Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger
- Altersgrenzen
- Einkommensgrenzen
- darf nicht als Zweitwohnsitz genutzt werden
- https://www auslaender at/genossenschaftswohnungen