Gemeindewohnungen
Um Anspruch auf eine Gemeindewohnung zu haben, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen gewährleistet werden. So muss der Wohnungswerber zum Zeitpunkt der Einreichung eine bestimmte Mindestdauer des Hauptwohnsitzes aufweisen. Dabei gelten in österreichischen Gemeinden unterschiedliche Bestimmungen. In Wien sind es zum Beispiel zwei Jahre. Außerdem darf der Werber ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten und muss bereits ein Mindestalter von 17 Jahren erreicht haben. Zu guter letzt gibt es Auflagen für die Staatsbürgerschaft. Der
Werber muss
- Österreichischer Staatsbürger oder österreichische Staatsbürgerin oder
- EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder
- EWR-Bürger oder EWR-Bürgerin oder
- Flüchtling nach Genfer Konvention sein.
Erst wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt werden, kann ein sogenannter Vormerkschein ausgestellt werden. Für die Vormerkung müssen dann noch weitere Gründe erbracht werden. Überbelag, Behinderungen, gesundheitliche Beinträchtigung oder Familiensplittung könne dabei ausschlaggebend sein.
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