Gemeinderatswahlen in Wien
Das besondere an Wien ist ja, das es zugleich Gemeinde wie auch Land ist.
Daraus folgt auch, dass der:
- Bürgermeister zugleich Landeshauptmann ist
- Gemeinderat zugleich Landtag ist und
- Stadtsenat zugleich Landesregierung ist.
Dadurch dürfen auch ausländische EU-Bürger nicht an Gemeinderatswahlen in Wien teilnehmen, weil es sich ja auch um eine Landtagswahl handelt. Diese dürfen aber an den Wahlen zur Bezirksvertretung teilnehmen. Das heißt, wenn man als ausländischer EU-Bürger einen Hauptwohnsitz in Wien hat, kann man auch an den Wahlen zur Bezirksvertretung teilnehmen.
Die jeweiligen 23 Bezirksvertretungen setzen sich aus den Bezirksräten zusammen. Deren Anzahl hängt von der Größe des Bezirks ab.
Aktiv wahlberechtigt sind alle Personen die das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Passiv wahlberechtigt sind alle Personen die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Bei der Bezirkswahl dürfen auch ausländische EU-Bürger zur Wahl antreten.
Der Gemeinderat umfasst 100 Personen und wird für die Legislaturperiode von fünf Jahren gewählt.