Freizügigkeitsbestätigung
Personen die aus einem neuen EU-Mitgliedsland kommen (Erweiterungen ab Mai 2004) können beim AMS eine Freizügigkeitsbestätigung bekommen, wenn sie:
- sich zum Zeitpunkt des EU-Beitrittes ihres Heimatlandes rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und beschäftig waren und wenn sie zu diesem Zeitpunkt mindestens 12 Monate zum österreichsichen, regulären Arbeitsmarkt zugelassen waren.
- die Vorraussetzungen erfüllen die für einen Befreiungsschein notwendig sind,
- sich schon seit fünf Jahren in Österreich dauernt aufhalten und niedergelassen haben und außerdem ein regelmäßiges Einkommen aus rechtmäßiger Erwerbstätigkeit beziehen.
- Ehepartner oder auch Kinder eines neuen EU-Bürgers sind, der die Vorraussetzungen für eine Freizügkeitsbestätigung erfüllt hat, wenn diese gemeinsam einen rechtsmäßigen Wohnsitz in Österreich haben.
Anträge sind an die regionale Geschäftsstelle des AMS zu richten.
Eingehende Suchanfragen- freizügigkeitsbescheinigung
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