Fachkräftezulassung für neue EU-BürgerInnen
Seit 1.1.2008 steht eine Verordnung für die Zulassung von Facharbeitern und –arbeiterinnen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in Geltung.
Nach der Fachkräfte-BHZÜV 2008 dürfen im laufendem Jahr Beschäftigungsbewilligungen für Fachkräfte aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten in folgenden Berufen erteilt werden:
Seit dem 1.Jänner 2008 ist es auch möglich, Fachkräften aus den neuen EU-Mitgliedsländern (EU Osterweiterung Mai 2004) zugelassen werden. Erlassen werden dürfen sie in folgenden Bereichen:
MaurerInnen, StukkateurInnen, ZimmerInnen, BetonbauerInnen, PflasterInnen, TiefbauerInnen, DachdeckerInnen, Platten-, FliesenlegerInnen, GlaserInnen, Bau- und LüftungsspenglerInnen, BautischlerInnen, MöbeltischlerInnen, LackiererInnen, SchmiedInnen und KunstschmiedInnen, BauschlosserInnen, MaschinenschlosserInnen,SchlosserInnen, Land- und BaumaschinentechnikerInnen, Werkzeug- und SchnittmacherInnen, DreherInnen, FräserInnen, GWH-InstallateurInnen, SchweißerInnen, KraftfahrzeugmechanikerInnen, ElektroinstallateurInnen, -monteurInnen, Baugeräte- und KranführerInnen, Servicestationsarbeiter/innen, Bautechniker/innen (mit mittlerer und höherer Ausbildung), Maschinenbauingenieur(e)innen (mit mittlerer
und höherer Ausbildung), StarkstromtechnikerInnen (mit mittlerer und höherer Ausbildung), HeizungstechnikerInnen (mit mittlerer und höherer Ausbildung), VerkaufstechnikerInnen, DatentechnikerInnen (mit mittlerer und höherer Ausbildung), ServicetechnikerInnen (mit höherer und mittlerer Ausbildung), TriebfahrzeugführerInnen, FlughafenarbeiterInnen und DispatcherInnen, FahrzeugfertigerInnen, AugenoptikerInnen, ReifenmonteurInnen, FleischerInnen, GaststättenköchInnen,Steinmetze und –bildhauerInnen, SchwarzdeckerInnen, Boden- und EstrichlegerInnen, Landmaschinen-bauerInnen, Bau- und MöbeltischlerInnen, KunststoffverarbeiterInnen, VersicherungsvermittlerInnen und – VertreterInnen, MaschinenbautechnikerInnen, ElektrotechnikerInnen, HeizungstechnikerInnen, Entwicklungs –und VerfahrenstechnikerInnen, Projekt- und ServicetechnikerInnen , WerkstoffprüferInnen, KalkulantInnen, Lohn- und GehaltsverrechnerInnen, IsoliererInnen, Kaffe- und andere Nahrungsmittelhersteller.
Die Facharbeiter müssen einen entsprechenden Nachweis ihrer Berufsausbildung (Lehrabschluss u.ä.) in deutscher Übersetzung erbringen.
Eine Beschäftigungsbewilligung wird nur erteilt, wenn es keine geeigneten Arbeitskräfte am inländischen Arbeitsmarkt gibt. Es gelten die Bedingungen des Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Category: Arbeiten