Entsendebewilligung

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Werden Arbeitskräfte eines ausländischen Arbeitgebers, der keinen Betriebssitz in Österreich hat, in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zu einem österreichischen Auftraggeber entsandt, so ist von diesem eine sogenannte Entsendebewilligung zu beantragen. Auch hier muss gewährleistet sein, dass die für Österreich geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden.

Die Entsendebewilligung kann nur erteilt werden, wenn das Projekt nicht länger als
sechs Monate und die Beschäftigung nicht länger als vier Monate dauert. Werden diese Zeiträume überschritten, ist eine Beschäftigungsbewilligung für die betriebsentsandten Arbeitnehmer erforderlich. Keine Entsendebewilligung kann für Arbeiter im Baubereich erteilt werden. Eine Beschäftigung in dieser Branche setzt jedenfalls eine Beschäftigungsbewilligung voraus. Die Entsendebewilligung wird an der regionalen Geschäftsstelle des AMS beantragt, in deren Sprengel die Beschäftigung erfolgen soll.

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Category: Arbeiten

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