Einvernehmliche Scheidung
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen zunächst einmal ein paar Bedingungen erfüllt sein:
- Die Ehepartner müssen seit mindestens einem halben Jahr voneinander getrennt sein
- Die Ehe muss von beiden als hoffnungslos ruiniert angesehen werden
- Sie müssen sich beide für eine einvernehmliche Scheidung entscheiden und diese gemeinsam beantragen
Achtung: getrennt voneinander sein heißt nicht dass man getrennt leben muss!
Die Noch-Ehepartner müssen sich in so einem Fall über wichtige Punkte einig sein:
- Obsorge für die gemeinsamen Kinder und Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern und Besuchsrecht
- Eventuelle Unterhaltszahlungen
- Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (Nur was innerhalb der Ehe angehäuft wurde nicht davor)
Sämtliche Regelungen welche die Kinder betreffen müssen pflegeschaftsgerichtlich genehmigt werden. Es dürfen keine Regelungen vereinbart werden, die dem Wohle des Kindes widersprechen.
Der Scheidungsantrag selbst wird mit Beschluss entschieden. Gegen diesen kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des schriftlichen Scheidungsantrages Rechtsmittel erhoben werden. Nach dieser Frist hat die Scheidung Rechtskraft. Aber Achtung: Gültig ist die Scheidung erst mit der Zustellung des Scheidungsbeschlusses. Bis zur Rechtskraft kann jeder der Noch-Ehepartner den Antrag zurückziehen.
Für eine Scheidung sind natürlich auch Unterlagen notwendig. Diese sind:
- Amtliche Lichtbildausweise
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweise
- Meldungsbestätigung
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis über Vermögenswerte wie Grundstücke
Für eine Scheidung fallen natürlich auch Gebühren an. Wie hoch diese sind erfährt man bei Gericht. Lässt man sich von einem Anwalt vertreten so muss natürlich auch dieser bezahlt werden.
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