Eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Die „Eingetragenen religiöse Bekenntnisgemeinschaften“ wurden 1997 als zweite Kategorie neben den anerkannten Religionsgemeinschaften geschaffen. Sie haben zwar eine eigene Religionsgemeinschaft, aber im Gegensatz zu anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften haben sie nicht die Rechte welche diese genießen. Wichtig ist, dass auch wenn diese Gruppen Rechtspersönlichkeit haben, bedeutet noch nicht, dass sie auch gesetzlich anerkannt sind! Im Prinzip ist es vorgesehen, dass eine anerkannte Bekenntnisgemeinschaft nach einer Wartezeit von 10 Jahren um die Anerkennung als anerkannte Religionsgemeinschaft ansuchen kann. Bis jetzt hat das erst eine eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft geschafft, nämlich die Zeugen Jehovas im Jahre 2009. Um als eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft zu gelten, muss man einen Antrag beim zuständigen Kultusamt stellen. Derzeit ist dafür das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zuständig. Nach Antragstellung kann das Ministerium nach eingehender Prüfung, nach Ablauf von einer sechsmonatigen Wartezeit die Rechtspersönlichkeit zusprechen.
Derzeit gibt es folgende eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften:
- Bahá’i-Religionsgemeinschaft in Österreich
- Bund der Baptistengemeinden in Österreich
- Bund Evangelikaler Gemeinden Österreich
- Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich
- Elaia Christengemeinden
- Freie Christengemeinde/Pfingstgemeinde
- Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich
- Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten
- Mennonitische Freikirche Österreich
- Pfingstkirche Gemeinde Gottes in Österreich
Um die nächste Stufe, der anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften zu erreichen, muss man folgende Punkte erfüllen:
Die Religionsgemeinschaft muss seit mindestens 20 Jahren bestehen, wovon man in Österreich mindestens seit 10 Jahren eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft sein muss.
Eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern, die sich immer nach der letzten Volkszählung richtet.
Die Einnahmen müssen religiösen Zwecken zugutekommen.
Die religiöse Bekenntnisgemeinschaft muss eine positive Grundeinstellung gegenüber dem österreichischen Staat und der Bevölkerung haben.
Sie darf keine gesetzwidrigen Störungen des Verhältnisses zu den anderen bestehenden anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften haben.
All diese Punkte sind für religiöse Bekenntnisgemeinschaften nicht so einfach zu erreichen. Vor allem der Punkt mit der Mitgliederzahl stellt eine große Hürde dar. Dieser Punkt wird auch oft kritisiert, da manche bestehenden anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften auch an diesem Punkt scheitern würden. Bis jetzt haben es jedenfalls, wie schon erwähnt, nur die Zeugen Jehovas geschafft.