Einbürgerungsvoraussetzungen
Um in Österreich die Staatsbürgerschaft verliehen zu bekommen, müssen einige Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein, die wir hier auflisten:
- Der Aufenthalt in Österreich muss mindestens 10 Jahre ununterbrochen betragen. Davon muss 5 Jahre eine Niederlassungsbewilligung bestehen.
- Die Unbescholtenheit ist eine weitere Voraussetzung. Es dürfen keine gerichtlichen Verurteilungen oder anhängige Strafverfahen, ob In- oder Ausland, vorliegen.
- Der ausreichende Lebensunterhalt aus Erwerb, Einkommen oder sonstigen Ansprüchen muss nachgewiesen werden.
- Ausreichende Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden. Kann durch eine schriftliche Prüfung oder Schulzeugnisse erfolgen.
- Grundkenntnisse über die Geschichte Österreich, Demokratie sowie geschichtliches Wissen über das jeweilige Bundesland wo das Ansuchen gestellt wird.
- Positive Einstellung gegenüber der Republik Österreich.
- Es dürfen keine Aufenthaltsverbot in Österreich oder einem anderen Land der EWR und kein anhängiges Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung vorliegen.
- Kein Naheverhältnis zu einer Terror- oder extremistischen Gruppe.
- Es darf keine Ausweisung innerhalb der letzten 12 Monate vorliegen.
- Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft bedeutet den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit.
- Das Ansehen und die Interessen Österreichs darf durch die Verleihung nicht geschädigt werden.
Sind diese allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen einmal erfüllt, kann grundsätzlich um die Verleihung der Staatsbürgerschaft angesucht werden. Es besteht jedoch kein automatischer Rechtsanspruch.
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