Die Stellung beim Bundesheer
Ab dem 17. Geburtstag kann man in Österreich zur Stellung aufgefordert werden. Das betrifft im Jahr in Österreich rund 45.000 Männer. Bei der Stellung wird die physische und psychische Leistungsfähigkeit geprüft. Zur Stellung wird man mittels einer Stellungsaufforderung befohlen. Dieser muss man auch unbedingt nachkommen. Die Untersuchungen bei der Stellung dauern 2 Tage. Hier wird alles geprüft was für die Wehrtauglichkeit relevant ist. Die Fahrtkosten zur Stellungskommission werden ersetzt. Außerdem darf man während der Stellung im Kasernengebäude schlafen und wird dort auch gratis verpflegt.
Am Ende der Stellung erhält man einen Bescheid. Dieser kann lauten auf:
- Tauglich
- Untauglich
- vorübergehend Untauglich.
Liegt der Bescheid: Tauglich vor, so muss man den Grundwehrdienst, oder Ersatzweise den Zivildienst, ableisten.
Liegt der Bescheid: Untauglich vor, so entfällt die Verpflichtung Grundwehrdienst, oder auch Zivildienst, abzuleisten.
Beim Bescheid: Vorübergehend Untauglich gibt es eine gewisse medizinische oder psychologische Problematik, die sich jedoch wieder bessern kann. Nach einem gewissen Zeitraum wird man dann deshalb nochmals aufgefordert sich untersuchen zu lassen (keine komplette Stellung mehr, sondern nur den Teil, wegen dem man vorübergehend untauglich war). Danach erhält man den endgültigen Bescheid: Tauglich oder Untauglich.
Dokumente die man für die Stellung benötigt und die unbedingt mitzubringen sind:
- ein amtlicher Lichtbildausweis
- Meldezettel
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- eventuell Heiratsurkunde (falls man schon verheiratet ist)
- Sozialversicherungskarte
Weiters sind Impfpässe, Brillen, Kontaktlinsen und gegebenenfalls ärztliche Gutachten und Röntgenbilder, die zur Beurteilung der Wehrtauglichkeit wichtig sein können, mitzubringen.
Auch ein Führerschein (besonders falls man den LKW Schein hat) und sonstige Berechtigungen (Bergführer, Amateurfunker…..) können und sollen vorgelegt werden.
Schließlich sind auch Abschlusszeugnisse mitzunehmen (Lehrabschlusszeugnis, Maturazeugnis……).
Wie schon erwähnt muss einer Stellungsaufforderung unbedingt folge geleistet werden. Bleibt man dieser grundlos fern so kann das möglicherweise strafrechtliche Folgen haben und man wird außerdem zwangsweise zur Stellung gebracht. Weiß man dass man während der Stellung verhindert ist, so sollte das umgehend dem Militärkommando mitgeteilt werden. Diese Verhinderung muss natürlich auch nachgewiesen werden.
Befreit von der Stellung sind Priester, Absolventen von theologischen Studien die einen seelsorgerischen Dienst absolvieren sowie Ordensleute und Theologiestudenten die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten. Diese Personen müssen jedoch einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.
Frauen haben auch keine Stellungspflicht. Sie dürfen sich jedoch freiwillig einer Eignungsprüfung unterziehen.
Österreichische Staatsbürger die ständig im Ausland leben und Stellungspflichtig sind müssen das der jeweiligen Vertretungsbehörde im Ausland melden. Solange der ständige Aufenthalt im Ausland ist muss man zu keiner Stellung nach Österreich kommen. Wird der Wohnsitz jedoch wieder nach Österreich verlegt so muss das innerhalb von 3 Wochen dem Militärkommando gemeldet werden.
Bei der Stellung dürfen auch Wünsche geäußert werden, wo und wann man gerne seinen Grundwehrdienst ableisten würde. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass dem auch entsprochen wird.
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Category: Leben, Wehrpflicht