Mailbox im Ausland – eine Roaming-Kostenfalle
Fast jeder hat heutzutage mindestens ein Handy. Eigentlich sind in Österreich bereits mehr SIM-Karten als Einwohneer registriert. Ebenso begleicht fast jeder seine Rechung monatlich oder lässt den fälligen Betrag automatisch vom Konto abbuchen. Doch wer schaut sich schon den Einzelgesprächnachweis an?
Vor allem Ausländer und ausländische Studierende, die Ihre Handies häufig ins Ausland (z. B. ins Heimatland außerhalb der EU) mitnehmen, sollten unbedingt auf den Einzelgesprächnachweis achten und diesen genau überprüfen. Auch alle anderen Mobiltelefonbesitzer, die öfter im Außland unterwegs sind, kann das in diesem Artikel beschriebene Roaming-Problem betreffen.
Mailbox im Ausland – eine Kostenfalle
Wenn Sie ihr Handy mit ins Ausland nehmen, zahlen sie auch für die ankommenden Anrufe. Das heißt, wenn Sie jemand auf ihrem österreichischen Handy anruft und Sie den Anruf entgegennehmen, entstehen Ihnen Kosten. Das ist das sogenannte passive Roaming. Die meisten Menschen wissen das und viele vermeiden es daher im Ausland das Telefon abzuheben.
Was jedoch nur wenige wenige wissen ist, dass sie oft auch dann zahlen, wenn sie den Anruf nicht entgegennehmen. Und in diesem Fall sogar mehr, als wenn sie auf den Anruf geantwortet hätten. Das passiert nämlich wenn Sie Ihre Mailbox (Sprachbox, Anrufbeantworter) per bedingter Rufumleitung aktiviert haben.
Die Mailbox auf Ihrem Handy wird durch eine Rufumleitung an eine spezielle Nummer realisiert. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten diese Rufumleitung zu aktivieren: die unbedingte und die bedingte. Bei der unbedingten Rufumleitung wird der Anruf gar nicht zu ihrem Handy durchgestellt. Sie können zwar z. B. SMS empfangen, aber die Anrufe werden direkt auf die Mailbox umgeleitet. Bei dieser Art der Rufumleitung entstehen Ihnen im Ausland keine Sonderkosten. Problematisch wird es bei der bedingte Rufumleitung, welche weitaus öfter auf Handies voreingestellt ist. Diese wird erst aktiviert, wenn Sie den Anruf nicht entgegennehmen oder abweisen. Außerdem wird diese Art der Rufumleitung aktiviert, wenn ihr Handy nicht erreichbar ist, also z.B. ausgeschaltet ist oder sich außerhalb des Empfangsgebiets befindet. In einem solchen Fall wird der Anruf zunächst ins Ausland durchgestellt und anschließend nach Österreich zurückgeleitet. Das heißt sie zahlen sowohl die Gebühr für das passive Roaming (also Empfang des Anrufs im Ausland), als auch für das aktive Roaming (also seine anschließende Weiterleitung an die österreichische Mailbox). Aber Achtung, auch wenn Sie Ihr Handy erst im Ausland ganz ausschalten, werden Ihnen bei Anrufen, die auf ihre Mailbox weitergeleitet werden die doppelten Roamingkosten verrechnet. Denn die Anrufe werden zunächst in das Land weitergeleitet, in dem Ihr Handy zuletzt aktiv war. Die Roamingkosten für die Weiterleitung der Anrufe auf die Mailbox wurden in der EU zwar mittlerweile verboten, doch im sonstigen Ausland werden sie nach wie vor verrechnet! Schalten Sie daher Ihr Handy entweder bereits vor Reiseantritt aus oder aktivieren Sie die unbedingte Rufumleitung.
Roaming-Kosten, die durch eine Unachtsamkeit bei der Mailboxeinstellung entstehen können, erreichen mitunter unvorstellbare Ausmaße. Vor allem Geschäftsleute und Vieltelefonierer, die oft außerhalb der EU unterwegs sind müssen ganz besonders aufpassen. Diese Problematik illustrieren wir mit einem Fall, der tatsächlich vor kurzem gemeldet wurde.
Ein Geschäftsmann war im Libanon unterwegs. Die Roamingtarife für Libanon seines Mobilfunkproviders sehen folgendermaßen aus:
- Für ankommende Anrufe werden 1,241 Euro/Min. verrechnet (exkl. USt.)
- Für ausgehende Anrufe werden 2,908 Euro/Min. verrechnet (exkl. USt.)
- Für die Weiterleitung an die Mailbox, wenn der Anruf nicht entgegengenommen wird bzw. das Handy im Ausland nach der Anmeldung im ausländischen Netz nicht mehr erreichbar sind es 4,149 Euro/Min. exkl. USt., also 4,978 Euro/Min..
Auch wenn der Anrufende nur eine Sekunde lang seine Mailboxansage gehört hatte, musste der Geschäftsmann eine volle Minute zahlen. Solche Weiterleitungen an die Mailbox erkennt man im Einzelgesprächsnachweis, wenn gleichzeitig zwei Anrufe, ein ausgehender und ein ankommender von derselben Nummer verrechnet werden. Manche Anrufer waren sehr hartnäckig und ruften den Geschäftsmann mehrmals hintereinander an. So kamen in wenigen Minuten bereits Kosten von über 50 Euro zusammen. Der Einzelgesprächsnachweis sah dann so aus:
Und das war die Antwort des Handybetreibers auf die Beschwerde:
Fazit: Wir empfehlen Ihnen die Mailbox vor der Reise ins nicht-EU Ausland entweder gänzlich auszuschalten oder eine unbedingte Rufumleitung auf die Mailbox einzurichten. Möchten Sie Ihr Handy ausgeschaltet ins Ausland mitnehmen, achten Sie darauf es noch in Österreich auszuschalten. Achtung: das Abhören der Mailbox (auch in der EU) ist kostenpflichtig und wird als aktiver Anruf verrechnet.
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