Die Grundversorgung
Seit 2004 gibt es zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung über eine Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde in Österreich. Zuständig für diese Grundversorgung ist das jeweilige Bundesland. Durch die Grundversorgung soll sichergestellt werden, dass Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und auch nicht abschiebbare Menschen aus anderen Ländern während der Dauer ihrer hilf- und Schutzbedürftigkeit versorgt werden.
Die Grundversorgung kennt folgende Zielgruppen:
- Fremde die einen Asylantrag gestellt haben, der jedoch noch nicht rechtskräftig entschieden wurde.
- Fremde ohne Aufenthaltsrecht bei denen der Asylantrag rechtskräftig negativ entschieden wurde.
- Fremde ohne Aufenthaltsrecht die aus rechtlichen oder auch tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können.
- Fremde mit vorübergehenden aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen.
- Fremde, deren Asylantrag positiv entschieden wurde während der ersten vier Monate nachdem ihnen Asyl gewährt wurde.
Die Grundversorgung umfasst verschiedene Leistungen die je nach Bundesland leicht unterschiedlich sein können. Grundsätzlich sind das folgende:
- Die Unterbringung in einer Unterkunft
- Angemessene Verpflegung sowie Taschengeld
- Der Abschluss und die Bezahlung einer Krankenversicherung
- Erforderliche Bekleidung
- Erforderlicher Schulbedarf für schulpflichtige Kinder
- Pflege bei besonderem Betreuungsbedarf
- Transportkosten bei Überstellungen sowie behördlichen Ladungen
- Übernahme von Begräbniskosten
- Besondere, bedarfsorientierte Maßnahmen für die Tagesgestaltung
- Rückkehrhilfe für Asylwerber
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