Die gemeinsame Obsorge der Kinder nach der Scheidung
Seit rund zehn Jahren ist ein Gesetz in Kraft, das es den geschiedenen Eltern ermöglicht gemeinsam für ihr Kind zu sorgen. Davor gab es diese Möglichkeit nicht und das Sorgerecht wurde nur einem Elternteil zugesprochen. Das hat oft zu Konflikten geführt, da es z.B. möglich war, das ein Elternteil das Sorgerecht hatte und der zweite Elternteil z.B. Unterhaltszahlungen leisten musste und trotzdem kein Mitspracherecht bei der Erziehung hatte. Aber die gemeinsame Obsorge wird nicht auf jeden Fall ausgesprochen. Die geschiedenen Elternteile müssen sich einigen wie diese ausschauen muss und diese Vereinbarung darf nicht dem Wohl des Kindes widersprechen. Aber hier nun mehr Details:
Vorerst bleibt bei rechtskräftig geschiedener Ehe die gemeinsame Obsorge aufrecht. Innerhalb einer vom Gericht bestimmten Frist muss von beiden Elternteilen eine Vereinbarung vorgelegt werden, wie die gemeinsame Ehe weiterhin aussehen soll. Wichtigster Punkt darin ist die Frage, bei welchem Elternteil das Kind in Zukunft vorwiegend leben soll. Zweiter Punkt ergibt sich aus dem ersten Punkt: der Elternteil bei dem das Kind nicht lebt muss Unterhalt für das Kind zahlen. Wie hoch dieser ist muss als nächstes geklärt werden. Können sich die geschiedenen Elternteile darauf einigen müssen
sie die Vereinbarung dem Gericht vorlegen. Wird das Wohl des Kindes durch die Vereinbarung nicht beeinträchtigt so muss das Gericht die Vereinbarung genehmigen.
Welche Auswirkungen hat die gemeinsame Obsorge?
Grundsätzlich kann dann jeder Elternteil bei dem sich das Kind aufhält selbstständig für das Kind entscheiden. Seien es nun schulische Angelegenheiten oder z.B. wichtige medizinische Notwendigkeiten. Wenn es um sehr wichtige Entscheidungen geht, wie etwas die Namensänderung des Kindes oder etwaige Vermögensangelegenheiten, so müssen sich beide Elternteile einigen. Die gemeinsame Obsorge kann auch eingeschränkt werden und nur die wichtigen Entscheidungen treffen. Wie schon eingangs gesagt, müssen sich die Eltern einfach darauf einigen, wie die gemeinsame Obsorge aussehen soll. Der Elternteil bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält muss im Übrigen immer sämtliche Rechte haben und kann bei der Obsorge nicht eingeschränkt werden.
Wird nun eine Vereinbarung getroffen die dem Kindeswohl widerspricht, oder funktioniert die gemeinsame Obsorge nicht so wird das Gericht klären wer die alleinige Obsorge bekommt. Dazu mehr hier.
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