Die Ferialarbeit
Ein Ferialpraktikum unterscheidet sich grundsätzlich von der Ferialarbeit. Wie hier dargestellt geht es beim Ferialpraktikum um die Ausbildung an der Schule oder der Universität. Einer Ferialarbeit geht man prinzipiell nach, um in den Ferien Geld zu verdienen.
Eine Ferialarbeit ist daher prinzipiell nichts anderes als ein befristetet Arbeitsverhältnis das eben im Regelfall von Schülern und Studierenden in den Ferien ausgeübt wird und deshalb allgemein als Ferialarbeit bezeichnet wird. Rein dienstrechtlich gibt es aber keine Ferialrbeiter.
Seitens der Allgemeinen Sozialversicherung, wo Ferialarbeiter auch angemeldet werden müssen,
sind Ferialarbeiter als Dienstnehmer die ein befristetes Diensverhältnis eingehen. Sie müssen so wie alle anderen Mitarbeiter bei der zuständigen Krankenkasse an- und abgemeldet werden. Bei diesen An- und Abmeldungen sind sie als Ferialarbeiter/Ferialangestellte zu kennzeichnen.
Verdienst:
Der Verdienst richtet sich nach dem für die jeweilige Branche zuständigen Kollektivvertrag. Es sind die relevanten lohnrechtlichen Bestimmungen heranzuziehen.
Versicherung:
Sie sind voll versichert. Das heißt: Urlaubs-, Kranken- und Pensionsversicherung. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wurde.
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