Die Entlassung
Unter einer Entlassung wird die vorzeitige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber verstanden. Damit eine Entlassung ausgesprochen werden kann muss jedoch ein schwerwiegender Grund vorliegen. Dieser Grund muss es dem Arbeitgeber unmöglich machen den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen. Die Entlassung wird im Gegensatz zur Kündigung sofort wirksam. Das heißt es gibt auch keine gesetzliche Kündigungsfrist die eingehalten werden muss.
Bei den Gründen für eine Entlassung wird zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden. Wegen folgender Gründe kann eine Entlassung ausgesprochen werden:
Angestellte (laut Angestelltengesetz)
- Untreue im Dienst oder Vertrauensbruch gegenüber dem Arbeitgeber
- Der Angestellte ist nicht in der Lage die versprochene Arbeitsleistung zu erbringen
- Der Angestellte verweigert die Ausführung seiner Arbeitsleistung ohne gesetzlichen Hinderungsgrund (das kann z.B. eine Krankheit sein)
- Der Angestellte betreibt ohne Einverständnis des Arbeitgebers sein eigenes Unternehmen
- Der Angestellte führt Tätlichkeiten, Ehrverletzungen oder Sittlichkeitsvergehen gegen den Arbeitgeber oder andere Mitarbeiter aus.
Arbeiter (laut Gewerbeordnung)
- Wenn der Arbeitgeber beim Abschluss des Arbeitsvertrages getäuscht wurde. Zum Beispiel durch die Vorlage gefälschter Zeugnisse.
- Wenn der Arbeiter ständig seine Pflichten verletzt.
- Wenn der Arbeiter nicht dazu fähig ist seine Pflichten zu erfüllen.
- Wenn die Arbeit unbefugt verlassen wurde
- Wenn eine Alkoholsucht besteht und trotz mehrmaliger Verwarnungen weiter besteht.
- Wenn sich der Arbeiter einer strafbaren Handlung, z.B. Diebstahl oder Veruntreuung, zuschulden kommen lässt.
- Wenn der Arbeiter den Arbeitgeber oder Mitarbeiter tätlich verletzt, beleidigt oder bedroht.
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