Der Zivilprozess
Im Zivilprozessrecht wird festgelegt, wie ein Gerichtsverfahren laut Zivilrecht abzulaufen hat. Je nachdem welchen Teil des Zivilrechts das Gerichtsverfahren trifft gibt es unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Rechtsmaterien. Beispielsweise kann ein Prozess durch die Konkursordnung oder dem Außerstreitgesetz geregelt sein.
In einem Strafverfahren tritt der Staat als Ankläger auf. Das ist in einem Zivilprozess nicht der Fall. Hier treffen sich zwei Personen auf gleicher Stufe. Die Streitparteien sind deshalb völlig frei in der Prozessführung. Das heißt sie können, müssen jedoch nicht, Anklage erheben und können auch durch eine Einigung den Prozess wieder jederzeit beenden.
Wie ein solcher Prozess aufgebaut sein muss, ist in der österreichischen Verfassung garantiert. Daneben garantiert auch die Europäische Menschenrechtskonvention für einen ordentlichen Ablauf.
Dazu gehören:
- Verhandlungen müssen öffentlich sein (Ausnahme bspw. bei familienrechtlichen Verhandlungen)
- Beiderseitiges Verfahren. Das heißt, beide Seiten müssen gleichermaßen die Möglichkeit haben sich im Verfahren zu äußern.
- Verhandlungen müssen mündlich ablaufen. Natürlich sind auch Ausnahmen vorgesehen.
- Selbstverantwortung in der Beweisführung. Das Gericht kann jedoch weitere Beweise verlangen.
- Das Gericht ist für den fristgerechten Ablauf zuständig.