Der Ferialpraktikant

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Viele Jugendliche, die in ihren Ferien Arbeit verrichten, werden zwar ganz allgemein als Ferialpraktikanten bezeichnet, aber diese Bezeichnung gilt nur für ein genau definiertes Beschäftigungsverhältnis.

Was ist ein echter Ferialpraktikant?
Darunter versteht man Schüler und Studierenden, die im Rahmen ihres Lehrplanes oder der Studienordnung ein Praktikum absolvieren müssen. In Österreich müssen z.B. Schüler einer HTL oder einer HBLA für wirtschaftliche Berufe ein Pflichtpraktikum erfüllen. Es müssen im Rahmen eines solchen Praktikums vorgeschriebene oder übliche Tätigkeiten ausgeführt werden, die im Lehrplan oder der Studienordnung definiert sind. Geht der Schüler oder der Studierende sowieso einer Tätigkeit nach (innerhalb eines Dienstverhältnisses o.ä.), die diesen Tätigkeiten und Arbeiten entspricht, so muss er keine weiteres Praktikum absolvieren. Das Praktikum muss auch nicht unbedingt nur in den Ferien absolviert
werden, sondern kann während des ganzen Jahres verübt werden.

Im Lehrplan oder der Studienordnung werden die Dauer des Praktikums und die zu verrichtenden Tätigkeiten genau definiert. Üblicherweise müssen die Praktikanten auch einen Bericht verfassen. Die Arbeit, die im Betrieb/dem Unternehmen/dem Büro/der Forschungseinrichtung vollbracht wird, muss dem Ausbildungszweck dienen.

Seit dem 1.9.2005 gelten für „echte Ferialpraktikanten“ neue Bestimmungen hinsichtlich des Dienstrechtes. Seit dem Zeitpunkt müssen sie nämlich nur mehr unfallversichert werden. Werden sie darüber hinaus auch als Dienstnehmer beschäftigt, so müssen sie auch bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet werden.

Verdienst:
Der Verdienst richtet sich nach der Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten. Ausgeschlossen sind hier Kollektivverträge die so was ausschließen wie z.B. Ferialpraktikanten im Hotel- und Gastgewerbe. Hier erfolgt die Entlohnung laut dem Kollektivvertrag.

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Category: Arbeiten

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