Das Zentrale Melderegister
Den Begriff „Zentrales Melderegister (ZMR)“ oder „ZMR-Zahl“ hat man zwar vielleicht schon einmal gehört, aber was das genau ist wissen nicht viele. Oder seit wann es das Zentrale Melderegister überhaupt gibt. Deswegen geben wir in diesem Artikel ein paar Fakten dazu wieder.
Das Zentrale Melderegister wurde im Jahr 2001 geschaffen. Zeitlich hing das ganze mit der in diesem Jahr durchgeführten Volkszählung zusammen. Grundlage für dieses neue Zentrale Melderegister bildet das damals verordnete Meldegesetz das seit 1.3.2002 in Kraft ist. Seit dem Inkrafttreten des neuen Meldegesetzes erfolgt auch der Betrieb des ZMR in Echtzeit. Ziel war es die Verwaltung und den Verwaltungsaufwand der Behörden zu verringern und dadurch auch einen unkomplizierteren Behördenweg für die Bürger zu schaffen. Ganz allgemein gesagt ist das ZMR ganz einfach eine zentrale Datenbank über die von überall aus in Österreich von jeder Person Wohnsitz-Meldungen eingesehen werden können.
Im ZMR werden nicht nur österreichische Staatsbürger erfasst. Auch alle ausländischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich müssen sich beim Meldeamt melden und werden dort gespeichert.
Insgesamt gibt es derzeit österreichweit rund 2.360 Gemeinden und Städte. Alle Meldungen die durch das ZMR durch die jeweils zuständige Behörde erfasst werden, werden in Echtzeit in der zentralen Datenbank aktualisiert.
Nicht nur Ämter und Behörden haben Zugriff auf die Meldedaten, sondern auch z.B. Rechtsanwälte, Notare, Inkassobüros oder Banken, wenn diese ein wesentliches Interesse für ihre Arbeitstätigkeit daran bekunden.
Seit der Schaffung des ZMR ist auch der Meldezettel obsolet geworden, da jetzt von überallaus Meldedaten überprüft werden können.
Einer jeden Person die in Österreich einen Wohnsitz hat wird eine so genannte ZMR-Zahl zugewiesen. Durch diese Zahl ist ein jeder gemeldeter in- oder ausländischer Bürger eindeutig identifizierbar.
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