Das österreichische Rechtssystem
Grundlage für die Gesetze in Österreich ist die Bundesverfassung. Diese wurde am Anfang der ersten Republik, 1920, erlassen. Eine erste größere Veränderung erfuhr sie 1929. Damals wurden bspw. die Rechte des Bundespräsidenten erweitert. Diese Verfassungsversion ist im Wesentlichen bis heute in Kraft. Die letzte große Änderung wurde beim EU Beitritt Österreichs vorgenommen. Weil die Verfassung damals in ihren Prinzipien geändert wurde musste auch die österreichische Bevölkerung darüber abstimmen. Das österreichische Verfassungsrecht ist im gesamten sehr kompliziert. Grund dafür ist, dass nicht nur die eigentliche Verfassung zur Verfassung zählt, sondern mit 2/3 Beschluss des Nationalrats ein jedes einfaches Gesetz zu einem Verfassungsgesetz gemacht werden kann. So gibt es derzeit etwa 1300 Gesetze in Verfassungsrang. Warum das gemacht wird ist leicht erklärt: Gesetze die im Verfassungsrang sind können der der Verfassung nicht widersprechen.
Das Recht wird in mehrere Teilbereiche eingeteilt. Je nachdem in welchem Rechtsbereich man sich bewegt oder mit welchem man zu tun hat, ist das jeweilige Gebiet für einen relevant. Prinzipiell sieht die Einteilung des Rechts folgendermaßen aus:
- Öffentliches Recht
- Privatrecht
- Strafrecht
Wie man leicht vermuten kann regelt das öffentliche Recht die Beziehung zwischen den Trägern der öffentlichen Gewalt und von privaten Rechtssubjekten (kurz gesagt: Personen). Dagegen regelt das Privatrecht die Beziehungen von privaten Rechtssubjekten untereinander. Mit dem Strafrecht kommt man hoffentlich nie in Berührung. In diesem sind jene Rechtsnormen enthalten die bestimmte Handlungen unter Strafe stellen.
Auch das Privatrecht umfasst mehrere Rechtsbereiche so gibt es zunächst einmal das Allgemeine Privatrecht (Bürgerliches Recht) und das Sonderprivatrecht. Darunter fallen bspw. Handelsrecht, Arbeitsrecht usw.
Das alles klingt natürlich sehr kompliziert. Deshalb ist man gut beraten, wenn man sich bei Problemen an eine kostenlose Rechtserstberatung wendet.
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