Das Abschöpfungsverfahren samt Restschuldbefreiung
Der Antrag auf Abschöpfung samt Restschuldbefreiung wird zusammen mit dem Zahlungsplan beantragt. Scheitert der Zahlungsplan so kann diese Möglichkeit zur Konkursaufhebung angewendet werden. Ein gescheiterter Zahlungsplan ist davor auf alle Fälle notwendig.
Im Abschöpfverfahren haben die Gläubiger praktisch nichts mehr mitzureden. Einzig das Gericht entscheidet über Zulässigkeit, die Durchführung sowie über die Restschuldbefreiung. Deshalb ist diese Variante für die Gläubiger nicht immer die Beste.
Zu was muss sich der Schuldner verpflichten?
Dieser muss für die Dauer von sieben Jahren einer seiner Situation entsprechenden angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen und muss die pfändbaren Teile seines Einkommens an einen Treuhänder abtreten. Achtung: Im Gegensatz zum Zahlungsplan werden hier auch unerwartete Erbschaften oder Schenkungen zugunsten der Gläubiger verwertet.
Was passiert mit den Restschulden?
Nach Ablauf der sieben Jahre wird der Schuldner vom Gericht von seinen Restschulden befreit. Das bedeutet, er muss die restlichen Schulden nicht mehr bezahlen. Achtung: auch die Verfahrenskosten müssen zur Gänze bezahlt sein bevor der Konkurs aufgehoben ist!
Was sind die Voraussetzungen für ein Abschöpfungsverfahren?
Die Mindestquote, die die Gläubiger bekommen müssen, soll 10% betragen. Wird diese Quote nicht erreicht, so kann das Gericht festlegen, dass die Abschöpfung um weitere drei Jahre ausgedehnt wird. Das Gericht legt davor fest, ob und wie viel der Gläubiger zusätzlich bezahlen muss.
Achtung: Das Abschöpfungsverfahren kann auch vorzeitig eingestellt werden. Das geschieht wenn:
Wenn die Befriedigung der Gläubiger durch den Schuldner schuldhaft verletzt wurde.
Wenn der Schuldner während des Abschöpfungszeitraumes wegen Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist.
Was passiert wenn das Abschöpfungsverfahren scheitert?
In einem solchen Fall ist der Schuldner für den Zeitraum von zehn Jahren für den neuerlichen Antrag auf ein Zwangsausgleichverfahren oder einem Zahlungsplanverfahren gesperrt. Sogar 20 Jahre für den Antrag auf ein neues Abschöpfungsverfahren samt Restschuldbefreiung. Das hat dann zur Folge, dass die alten Schulden wieder aufleben und auch Zinsen wieder bezahlt werden müssen und die Schuldner wieder von neuem exekutiert werden können.
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