Blaues KFZ Kennzeichen
Jeder hat schon einmal ein blaues KFZ Kennzeichen gesehen, oder ist mit so einem sogar schon gefahren. Diese werden nämlich von KFZ Werkstätten oder anderen KFZ Händlern ausgegeben damit man mit einem potenziellen zukünftigen Fahrzeug eine Probefahrt durchführen kann. Ausgegeben werden diese Kennzeichen auch nur an Gewerbebetriebe. Sie dürfen also von Privatpersonen nicht beantragt werden. Wer als Privatperson eine Überstellung aus dem In- oder Ausland durchführen möchte muss um ein grünes Kennzeichen ansuchen.
Prinzipiell gilt, dass man mit einem blauen Kennzeichen nur in Österreich fahren darf.
Bei unseren Nachbarländern gibt es jedoch Ausnahmen:
- Schweiz und Italien: hier darf man ohne weitere Anforderungen mit dem blauen Kennzeichen fahren.
- Liechtenstein: es muss eine eigene KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Deutschland und Ungarn: man muss eine Kopie des Probefahrtscheines mitführen. In diesen Ländern gilt diese wie eine Zulassungsbescheinigung.
Für alle anderen Nachbarländer (Tschechien, Slowakei, Slowenien) gilt, dass man hier mit keinem blauen Kennzeichen fahren darf.
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