Bescheinigung der Baubehörde
Es muss eine Bescheinigung von der Baubehörde ausgestellt werden über die Anzahl der selbstständigen wohnungseigentumsfähigen Wohnungen, die sich auf dieser Liegenschaft befinden. Ist das nicht möglich so muss ein Sachverständiger ein Gutachten darüber ausstellen. Die Behörde kann das im Prinzip sehr schnell feststellen. Ist das Wohnhaus schon errichtet so müssen sie nur dien Bestand auf dieser Liegenschaft ermitteln. Wird das Wohnhaus erst errichtet so kann die Baubehörde die wohnungseigentumsfähigen Objekte aufgrund der bewilligten Pläne feststellen.
Wie schon erwähnt ist für diese Bescheinigung die Baubehörde zuständig. Über eine solche verfügt eine jede Gemeinde. Ausnahme ist hier nur Wien wo diese MA 37 heißt.