Beratungsstellen für Scheidungen
Man kann ja nie genügend Informationen haben. Deswegen empfiehlt es sich, wenn man eine Scheidung überlegt, sich zunächst einmal umgehend zu informieren, damit man dann wenn es soweit ist nicht völlig ohne Plan dasteht. Dafür gibt es einige Möglichkeiten an die man vielleicht auch zunächst einmal gar nicht denkt. Deswegen listen wir hier mal die wichtigsten auf.
Amtstage Bezirksgerichte:
Bezirksgerichte halten einmal im Monat einen Amtstag ab. Prinzipiell ist dieser am Dienstag, jedoch sollte man sich vor der Fahrt zum Bezirksgericht vergewissern dass das auch wirklich so ist. Zuständig ist natürlich das Wohnsitzfinanzamt. Was kann ich dort erfragen?
- Man kann dort seine Situation schildern und erhält für die weitere Vorgehensweise einfache erste Rechtsauskünfte
- Man kann dort gleich Klagen, Anträge und Erklärungen einreichen. Auch für einen Scheidungsantrag ist das Bezirksgericht zuständig
Im Falle einer Scheidung muss man sowieso zum Bezirksgericht gehen. Deswegen sind erste Auskünfte dort sicherlich ganz hilfreich.
Familienberatungsstellen:
Es gibt österreichweit rund 400 Familien- und Partnerberatungsstellen die von den unterschiedlichsten Organisationen geführt werden. Sie helfen in Krisensituationen und bieten Information sowie präventive Aufklärungsarbeit. Die Themenpalette über die man sich hier informieren kann deckt alles ab was Familie und Partnerschaft betrifft und geht vom Thema der Empfängnisverhütung bis hin zum Thema Scheidung. Familienberatungsstellen gibt es in allen Bezirken Österreichs. Die Beratung ist prinzipiell kostenlos, man kann jedoch einen freiwilligen Beratungsbeitrag entrichten. Näheres unter: familienberatung.gv.at
Sozialversicherungen:
Die finanzielle Absicherung ist natürlich ein wesentlicher Aspekt im Zuge einer Scheidung. Um zu sehen wie es nach einer Scheidung aussieht kann man sich beim zuständigen Sozialversicherungsträger über kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Belange informieren.
Jugendwohlfahrt:
Ist auch als Jugendamt bekannt und in der Regel bei den Bezirkshauptmannschaften untergebracht. Hier erteilt man Auskünfte zu den Themen: Unterhaltszahlungen für Kinder, Besuchsrecht des Nicht-erziehungsberechtigten Elternteils oder zu Fragen der Obsorge. Auch bei Erziehungsproblemen hilft die Jugendwohlfahrt weiter.
Rechtsanwälte:
Im Falle einer Scheidung empfiehlt es sich sowieso einen Anwalt beizuziehen. Die erste Beratung ist in der Regel kostenlos und man kann sich hier über die weitere Vorgehensweise informieren. Auch die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes erteilt eine kostenlose erste anwaltliche Auskunft.
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