Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers
Durch einen Todesfall endet ein Arbeitsverhältnis natürlich sofort. Jedoch entstehen durch den Todesfall eines Arbeitnehmers Ansprüche der gesetzlichen Erben.
Als gesetzliche Erben gelten nur Personen aus einem sehr engen Kreis:
- Ehepartner
- Kinder und deren Nachkommen
- Wenn solche nicht vorhanden sind gelten auch die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen als gesetzliche Erben.
- Gibt es auch solche nicht gelten noch die Großeltern oder auch die Urgroßeltern samt Nachkommen als gesetzliche Erben.
Die Ansprüche, die für die gesetzlichen Erben entstehen können, betrifft den gesetzlichen Abfertigungsanspruch. Die Erben haben nämlich Anspruch auf die Hälfte des bis zum Todeszeitpunkt angehäuften Abfertigungsanspruches.
Wenn der verstorbene Arbeitnehmer schon unter die betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorge fällt, so haben die Erben nicht nur auf die Hälfte, sondern auf die gesamte Abfertigung Anspruch.
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