Ausweispflicht

| 10. Januar 2012 | 0 Comments

In einer Reihe der Staaten Europas besteht eine Ausweispflicht. Das bedeutet, dass alle Staatsbürger ab einem gewissen Alter einen gültigen Ausweis mit sich führen muss um sich amtlichen Organen gegenüber jederzeit ausweisen zu können. Das ist ein Umstand der Österreichern oft gar nicht so bewusst ist und man erstmals damit konfrontiert ist, wenn man sich in Deutschland ausweisen soll und gewohnheitsgemäß keinen Ausweis mit sich führt, weil man eben glaubt das Schengen bedeutet, dass man ohne jeglichen Ausweis hinfahren kann, wo man möchte….ganz so ist es aber nicht.

Geändert hat sich bei der Ausweispflicht auch durch den Schengen Beitritt Österreichs einiges. Den im gesamten Schengen Gebiet, also auch in Österreich, muss die Identität eindeutig furch ein amtliches Organ feststellbar sein.

Obwohl in Deutschland Personalausweispflicht herrscht, kann man sich als ÖsterreicherIn auch anderswertig ausweisen. Idealerweise natürlich mit einem Reisepass, aber im Regelfall genügt auch ein Führerschein. Das Dokument muss eben amtlich sein. Und obwohl in Deutschland eine Ausweispflicht herrscht, gibt es keine Mitführpflicht.

Die Regelung in Österreich ist jedoch auch nicht ganz eindeutig. Denn obwohl es keine Ausweispflicht gibt, muss gegenüber einem amtlichen Organ die Identität feststellbar sein. Und diese Identitätsfeststellung muss anhand geeigneter Dokumente geschehen. Ein geeignetes Mittel ist natürlich immer ein Ausweis. Kann man bei einer Anhaltung durch die Exekutive seine Identität nicht nachweisen, so muss man eventuell zur Polizeiinspektion mitkommen und wird dort so lange angehalten, bis die Identität eindeutig geklärt ist. So kann auch in Österreich nur empfohlen werden, immer einen amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen, aus dem der Name und die Staatsbürgerschaft hervorgehen. In Zeiten des Scheckkartenausweises ist das mitführen heute sowieso recht einfach geworden. Bei vielen Wegen, wo die Identität festgestellt werden muss, reicht in Österreich oftmals ein Identitätszeuge aus (beispielsweise beim Notar).

Zusammengefasst gesagt: Auch wenn es in Österreich keine gesetzliche Ausweispflicht gibt, so ist es trotzdem zum Empfehlen einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Identitätsnachweis…) mit sich zu führen, um sich Probleme mit amtlichen Organen zu ersparen.

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Category: Identitätsausweise, Leben

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