Austritt aus einer religiösen Gemeinschaft
Im Gegensatz zum Eintritt ist der Austritt aus einer religiösen Gemeinschaft in Österreich nicht Sache der jeweiligen Glaubensgemeinschaft. Schon seit 1868 ist der Austritt in dieser Weise geregelt. Die zuständigen Behörden dafür sind:
- Die Bezirkshauptmannschaften
- In Statutarstädten der Magistrat
- In Wien: das Magistratische Bezirksamt
Um Austreten zu können benötigt man auch mehrere Unterlagen. Das sind:
- Ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass etc.)
- Nachweis der Mitgliedschaft in der jeweiligen Glaubensgemeinschaft
Der Nachweis kann beispielsweise über einen Taufschein, Trauschein, Firmungsbestätigung, Zahlungsnachweis des Kirchenbeitrages und ähnliches erfolgen. Was benötigt wird unterscheidet sich in Österreich von Bundesland zu Bundesland. Der Nachweis ist erforderlich, damit die Behörde den Austritt der jeweiligen Religionsgemeinschaft auch ordnungsgemäß mitteilen kann. Um den Austritt durchzuführen wird man entweder persönlich bei der Behörde vorstellig, oder man verfasst ein Schreiben dem die notwendigen Unterlagen in Kopie beigelegt wurden.
Gebühren:
Der Austritt ist natürlich vollkommen kostenlos. Für den Verwaltungsaufwand kann es aber sein, dass Gebühren verlangt werden.
Wichtig zu wissen:
Wenn man eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, aber in Österreich seinen Hauptwohnsitz hat, kann man trotzdem in Österreich den Austritt vollziehen.
Wenn man die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, aber den Hauptwohnsitz im Ausland hat, muss man sich an die jeweiligen Bestimmungen des jeweiligen Landes halten.
Wer die Religionszugehörigkeit wechseln möchte muss zuerst aus der vorigen Religionsgemeinschaft austreten.
Bis zum Eintritt in die neue Religionsgemeinschaft hat man dann den Status einer Person ohne Bekenntnis (OB).
Wer wechseln möchte muss die jeweiligen Bestimmungen der Religionsgemeinschaften beachten. Diese sind sehr unterschiedlich und es kann durchaus etwas Zeit in Anspruch nehmen bis man in eine neue Religionsgemeinschaft aufgenommen wird.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte seit langem aus der Islamischen Religionsgemeinschaft aussteigen, aber die zuständige Stelle in meinem Fall das Magistrat Steyr, ist der Meinung, dass sie nicht für den Islam zuständig sind. Jetzt weiss ich nicht wie ich aus dieser Religion aussteigen kann.
Vielleicht kann mir jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
Akmaz Cenk Deniz