Allgemeines zum Zivilrecht

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Im Zivilrecht werden die Rechtsverhältnisse von natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (bspw. eine GmbH) zueinander geregelt. Die Parteien begegnen sich hier auf gleicher Stufe. Nachdem staatliche Organisationen und Verwaltungsebenen (bspw. Bund, Länder und Gemeinden) die verschiedensten Anschaffungen oder auch Aufträge privatwirtschaftlich vergeben, unterliegen sie hier ebenfalls dem Zivilrecht wenn es zu Streitigkeiten oder Problemen kommt.

Die Grundlagen für das Zivilrecht reichen in Österreich schon sehr weit zurück. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) wurde nämlich bereits im Jahr 1811 erlassen. Da das damalige Gesetzbuch natürlich nicht mehr den modernen Anfordernissen entsprechen würde, wurde es seitdem schon sehr oft reformiert und überarbeitet.

Die wesentlichen Materien die durch das Zivilrecht geregelt werden sind:

  • Vertragsrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Eigentums- und Besitzrecht

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Category: Leben, Recht

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