Ablauf bei der Ummeldung eines Wohnsitzes
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes müssen auch einige Dinge beachtet werden, damit es zu keinen Verzögerungen kommt wenn man zum Meldeamt geht oder damit das Meldeamt nicht nochmals aufsuchen muss. Alles was beachtet werden muss führen wir im folgenden weiter aus:
Wie lange habe ich Zeit für eine Ummeldung?
Für die Bekanntgabe einer Ummeldung hat man insgesamt einen Monat Zeit. Das ist deutlich länger als bei einer An- oder Abmeldung wo man nur drei Werktage Zeit hat.
Welche Behörde ist zuständig?
- Gemeindeamt
- der Magistrat bei Statutarstädten oder
- das Magistratische Bezirksamt in Wien
Kosten der Ummeldung:
Wer Ummeldungen seines Wohnsitzes vornimmt muss dafür keine anfallenden Kosten bezahlen!
Wer kann die Ummeldung durchführen?
Die Ummeldung kann in drei Arten erfolgen. Man kann persönlich mit allen notwendigen Unterlagen zum Meldeamt gehen, man kann einen Boten mit den notwendigen Unterlagen zum Meldeamt schicken oder man kann sie postialsich zum Meldeamt versenden. Leider ist gesetzlich noch nicht die Möglichkeit vorgesehen eine Ummeldung per Email oder per Fax vorzunehmen. Achtung: wer sich nicht persönlich ummeldet muss notariell beglaubigte Abschriften dem Boten mitgeben oder per Post einsenden!
Welche Unterlagen müssen beim Meldeamt vorgelegt werden?
- das ausgefülltes Antragsformular
- einen amtlichen Lichtbildausweis
- die Geburtsurkunde
- jene Urkunde aus der der geänderte Sachverhalt nachgewiesen wird.
- Achtung: Ausländische Staatsbürger müssen auf jeden Fall den Reisepass oder den Asylausweis vorlegen.
Wer kann sich nicht selbst beim Meldeamt ummelden?
Minderjährige müssen durch den Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Geistig behinderte Personen müssen durch den Sachwalter oder (falls nicht vorhanden) durch den Unterkunftgeber angemeldet werden.
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