Ablauf bei Anmeldung eines Wohnsitzes

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Bei der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes müssen auch einige formale Kriterien eingehalten werden. Diese führen wir im Folgenden weiter aus:

Zuständige Behörde:

  • Gemeindeamt
  • der Magistrat bei Statutarstädten oder
  • das Magistratische Bezirksamt in Wien

Was kann ich bei der zuständigen Behörde alles machen?
Gleichzeitig mit der Anmeldung eines neuen Wohnsitzes kann auch der alte Wohnsitz abgemeldet werden. Das heißt man muss nicht wie früher zwei Meldeämter aufsuchen!

Kosten der Anmeldung:
Die Anmeldung eines Wohnsitzes ist völlig kostenlos! Es werden keine Gebühren verrechnet wie früher bspw. Stempelmarkengebühren.

Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Die Anmeldung kann in drei Formen vollzogen werden:

  • Persönlich
  • durch eine von mir beauftragte Person
  • Postalisch

Eine Anmeldung per Fax oder Email ist derzeit gesetzlich noch nicht möglich!

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Ein vollständiges Antragsformular das vom Unterkunftgeber unterschrieben ist.

  • Nachweis der Identität. z.B. Reisepass oder Personalausweis.
  • Geburtsurkunde
  • eventuell einen Nachweis über einen erworbenen akademischen Grad.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis. Wer mehrere Staatsbürgerschaften besitzt muss alle Dokumente vorlegen aufgrund derer die Identität hervorgeht.
  • Achtung: Ausländische Staatsbürger müssen auf jeden Fall den Reisepass vorlegen.

Wer kann sich nicht persönlich anmelden?
Minderjährige müssen durch den Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Geistig behinderte Personen müssen durch den Sachwalter oder (falls nicht vorhanden) durch den Unterkunftgeber angemeldet werden.

Wer kann Unterkunftgeber sein?
Das ist jene Person die mir Unterkunft gewährt:

  • Eigentümer des Hauses oder der Wohnung
  • Der Hauptmieter einer Wohnung
  • Der Untermieter einer Wohnung

Achtung: nicht immer ist die Untervermietung einer Wohnung auch durch den Mietvertrag erlaubt! hier gibt es spezielle Rechtsvorschriften!

Besonderheiten:
Das Feld „Religionsbekenntnis“ muss nicht ausgefüllt werden!

Eingehende Suchanfragen
  • anmeldung ausländer

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Category: Leben, Meldewesen

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