Abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren
Im österreichischen Verwaltungsstrafrecht gibt es drei Möglichkeiten eines abgekürzten Verwaltungsstrafverfahrens:
- Organstrafverfügung
- Anonymverfügung
- Strafverfügung
Für alle drei gilt, dass sie von Organen ausgestellt werden, die mit von den vollziehenden Behörden damit betraut wurden. Das sind bspw. Polizeibeamte oder Straßenaufsichtsorgane. Welche Strafe ausgesprochen oder verhängt wird richtet sich nach der Schwere der Verwaltungsübertretung. Alle weiteren Informationen zu den drei Strafformen finden sich im jeweiligen Artikel.
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