Was sind ArbeitnehmerInnen?
Unter einem Arbeitnehmer versteht man jemanden, der einen Arbeitsvertrag eingeht und sich damit gegenüber seinem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung verpflichtet. Dabei handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis. Das heißt, so lange der Arbeitsvertrag besteht, so lange muss ich meine Arbeitsleistung erbringen. Ein Arbeitsvertrag kann sowohl schriftlich wie auch mündlich eingegangen werden.
Soweit die allgemeine Definition eines Arbeitsverhältnisses. Prinzipiell gibt es noch mehrere Merkmale die erfüllt werden müssen, damit von einem Arbeitsverhältnis gesprochen werden kann: die wirtschaftliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers sowie die persönliche Abhängigkeit. Darunter versteht man z.B. die Weisungsgebundenheit, die Dienstleistungspflicht oder die Eingliederung in den Organisationsbereich des Unternehmens. Als Arbeitnehmer unterliegt man aber auch dem vollen Schutz des geltenden Arbeitsrechts. Das heißt, es gib bestimmte Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, die dem Schutz der Gesundheit dienen.
Arbeitnehmer ist auch nicht gleich Arbeitnehmer. Man kann sie in unterschiedliche Gruppen einteilen. Diese einzelnen Gruppen haben wieder eigene Regeln und Bestimmungen (z.B. hinsichtlich des Steuerrechts, der Entlohnung usw.):
- Arbeiter
- Angestellte
- Lehrlinge
- geringfügige Beschäftigte
Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern genießen auch spezielle Schutzbestimmungen. Welche Gruppen das sind zählen wir hier auf:
- Besondere Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer
Wie schon erwähnt geht man mit einem Arbeitsverhältnis ein Dauerschuldverhältnis ein, für das man jedoch dementsprechend entlohnt wird. Möchte an dieses Dauerschuldverhältnis auflösen so gibt es dafür folgende Möglichkeiten:
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das einzige Arbeitsverhältnis das nicht aufgelöst werden muss ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, da hier von Anfang an ein Enddatum des Arbeitsverhältnisses festgelegt wird. Zum Beispiel arbeiten viele Schüler und Studierende als Ferialarbeiter. Hier wird ein fixer Zeitraum für das Arbeitsverhältnis vereinbart (z.B. 1.7.2010-31.7.2010).
Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, unterliegt auch dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz. Das heißt man ist Kranken-, Pensions- und Unfallversichert. Man hat sowohl Anspruch auf Krankengeld wie auch im Fall einer Arbeitslosigkeit auf Arbeitslosengeld. Ausgenommen sind hier geringfügig Beschäftigte, die nur Unfallversichert sind. Die Pflichtversicherung endet erst mit der Beendigung des Dienstverhältnisses.
Arbeitnehmer sind auch Steuerpflichtig. In Österreich muss man jedoch nicht selbst die Steuer abführen. Sie wird automatisch vom Lohn abgezogen. Es ist aber möglich beim Wohnsitzfinanzamt eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen. Dadurch bekommt man zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück.
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