Erntehelferbewilligung
Es sind Beschäftigungsbewilligungen für Erntehelfer („Erntehelferbewilligung“) im Bereich der Landwirtschaft möglich. Die Geltungsdauer dieser Bewilligungen ist jedenfalls mit 6 Wochen beschränkt. Sie werden
im Reisedokument des zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigten Fremden durch die jeweils zuständige Geschäftsstelle des AMS ersichtlich gemacht und gelten während ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltstitel.
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