Erntehelferbewilligung

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Es sind Beschäftigungsbewilligungen für Erntehelfer („Erntehelferbewilligung“) im Bereich der Landwirtschaft möglich. Die Geltungsdauer dieser Bewilligungen ist jedenfalls mit 6 Wochen beschränkt. Sie werden
im Reisedokument des zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigten Fremden durch die jeweils zuständige Geschäftsstelle des AMS ersichtlich gemacht und gelten während ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltstitel.

Tags: ,

Category: Arbeiten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.