Darf ich eine Wohnung als Hauptmieter untervermieten?
In vielen Mietverträgen ist ein Verbot enthalten, das es dem Hauptmieter untersagt, die Wohnung, oder auch nur einen Teil davon, in Untermiete weiterzuvermieten. Aber darf man das wirklich nicht?
Unterliegt das Mietobjekt dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, so ist es dem Vermieter nur in bestimmten Fällen erlaubt die Untervermietung zu untersagen.
Diese sind:
- Möchte der Hauptmieter die komplette Wohnung untervermieten und nützt selbst überhaupt keinen Teil der Wohnung, so ist das nicht erlaubt. Das ist gleichzeitig auch ein Kündigungsgrund!
- Verlangt der Hauptmieter im Vergleich zum Hauptmietzins einen unverhältnismäßig hohen Untermietzins, so ist das ebenfalls nicht zulässig. Achtung: das ist ebenfalls ein Kündigungsgrund!
- Wenn die Zahl der Bewohner eines Hauses die Zahl der Wohnräume übersteigt, so ist das ebenfalls nicht erlaubt.
- Gibt es einen Grund zur Annahme, dass ein Untermieter die Hausgemeinschaft stören würde, so darf auch nicht untervermietet werden.
Wie schon bei den Punkte erwähnt, kann der Vermieter den Hauptmieter beim Verstoß gegen die ersten beiden Punkte kündigen und bei den letzten beiden Punkten auf Unterlassung klagen.
Verstößt man gegen keinen der oben genannten Punkte, so darf man die Wohnung teilweise untervermieten. Ein Verbot ist in so einem Fall nicht zulässig.
Eingehende Suchanfragen- gemeindewohnung untervermieten
- untervermietung