Studiengebühren entfallen im Sommersemester 2012 auch für ausländische Studierende
Mussten bestimmte Personengruppen, wie beispielsweise Angehörige von Drittstatten oder Studierende nach überschreiten der Mindeststudiendauer, bisher Studiengebühren zahlen, so wurden diese, zumindest für das Sommersemester 2012, wieder aufgehoben. Somit müssen alle Studierende nur mehr den ÖH-Beitrag einzahlen.
Diese Regelung hat mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu tun, der die bisherige Studiengebührenregelung wegen unpräziser Bestimmungen aufgehoben hatte. Die Regierung ließ die ihr gesetzte Frist zur Reparatur des Gesetzes jedoch verstreichen.
Die Regelung gilt nicht für Fachhochschulen und Privatuniversitäten. Diese können weiterhin selbstständig über die Einhebung der Studiengebühren entscheiden.
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