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Sicherungsbescheinigung
Die Sicherungsbescheinigung dient der Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften, die befristet in Österreich beschäftigt werden sollen und nicht zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt sind. Den Antrag bringt der Arbeitgeber in der für den Arbeitsort zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS ein. Für den Antrag sind gesetzlich vorgeschriebene Formulare zu verwenden (siehe „Formularcenter“ auf unserer Homepage), die alle wichtigen […]